Bedingungen der Mitgliedschaft

Mitgliedschaft
1) Mitglied des Vereins kann jede volljährige Person werden, wie auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts. Es bedarf zweier schriftlicher Referenzen aus dem Kreis der bereits aufgenommenen Mitglieder. Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Darüber entscheidet der Vorstand. Gegen eine ablehnende Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang schriftlich Beschwerde eingelegt werden, über die von der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung entschieden wird. Die Beschwerdeentscheidung wird schriftlich zugestellt. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

2) Mitglieder des Vereins sind:

a) ordentliche Mitglieder
b) fördernde Mitglieder
c) Ehrenmitglieder.

3) Erwerb der Mitgliedschaft:

a) Die Bewerbung um die ordentliche Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Anmeldung unter Vorlage der geforderten Referenzen. Mit Unterschrift unter den Aufnahmeantrag erkennt das neue Mitglied die Satzung des Vereins an.

b) Fördernde Mitglieder sind volljährige Personen und juristische Personen, die freiwillige finanzielle, materielle oder ideelle Leistungen für den Verein erbringen. Ihre Namen und Leistungen können auf Wunsch bei der jährlichen Mitgliederversammlung bekannt gegeben werden.

c) Ehrenmitglieder werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit bestätigt.

4) MitgliedsbeiträgeDie Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, über deren Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr entscheidet.

Der Beitrag ist jährlich bis spätestens 31.März im Voraus zu zahlen.

Die Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

5) Die Mitgliedschaft endetmit dem Tod oder Austritt (natürliche Person) oder der Auflösung (juristische Person) des Mitgliedes durch Austritt. Der Austritt muss schriftlich gegenüber mindestens einem Vorstandsmitglied erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Durch Ausschluss aus dem Verein. Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es in schwerwiegender Weise gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Über den Ausschluss entscheidet auf Antrag des Vorstandes die Mitgliederversammlung mit 2/3 Mehrheit. Der Vorstand hat dem betroffenen Mitglied mindestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung den Ausschließungsantrag mit Begründung in Abschrift zu übersenden. Eine schriftliche Stellungnahme des betroffenen Mitgliedes ist der Mitgliederversammlung zur Kenntnis zu bringen. Der Beschluss wird dem Mitglied durch den Vorstand schriftlich mitgeteilt und wird mit dem Zugang wirksam. Bei Beendigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

Formular Mitgliedschaft

Hier können Sie den Mitgliedsantrag herunterladen:

im PDF-Format

im DOC-Format

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